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Thorsten Radermacher im September 1999
Abteilungsberricht: "Zentraler Medienverkauf regional"
Allgemeine Vorbemerkung zum regionalen Anzeigengeschäft
Zwei Drittel der Umsätze der Zeitungsverlage werden durch die Veröffentlichung
von Anzeigen erzielt. Das Anzeigengeschäft ist neben dem Vertrieb
die tragende Säule der Wirtschaftlichkeit der Verlage. Anzeigenerlöse
sichern die Unabhängigkeit der Verlage. Sie dienen somit der Bewahrung
der Pressevielfalt und der Pressefreiheit.
Wie wir wissen, profitieren die regionalen Abonnementszeitungen nur in
verhältnismäßig geringem Maße von der Markenartikelwerbung,
wie wir sie aus Publikumszeitschriften und dem Fernsehen kennen. Das Kerngeschäft
der regionalen Zeitungsverlage liegt in der Veröffentlichung von
Geschäftsanzeigen des lokalen Einzelhandels, der Beilegung von Prospekten
und im Rubrikengeschäft. Hierbei geht es nicht in erster Linie darum,
ein Image zu transportieren, sondern den Leser über Angebote zu informieren
und so zu einer Kaufhandlung oder Kontaktaufnahme (z.B. bei Stellenangeboten)
zu bewegen.
Da bei der Tageszeitung die Aktualität im Vordergrund steht, ist
auch die darin enthaltene Werbung meist informativ, aktuell und argumentativ.
Lokale Geschäftsanzeigen dienen den Einzelhändlern als Erweiterung
ihres Schaufensters. Schlüsselworte sind "Preis", "Sonderangebot",
"Ausverkauf". Die zunehmende Konzentration im Handel in den
letzten Jahren (Beispiel Metro-Gruppe) hat dazu geführt, daß
der lokale Einzelhändler sich kaum noch über den Preis vor den
großen Handelsunternehmen behaupten kann. Deshalb wird mittlerweile
verstärkt mit Service, Tradition und Qualität geworben.
Die Leser schätzen den Anzeigenteil als wichtige Informationsquelle.
Deshalb wird die Werbung in der Tageszeitung vom Nutzer auch sehr viel
stärker akzeptiert als bei jedem anderen Medium. Für einen Großteil
von ihnen ist der Anzeigenteil ein unverzichtbarer Bestandteil der Tageszeitung.
Die kritische Haltung der Bevölkerung gegenüber
der Werbung in elektronischen Medien ist insbesondere darauf zurückzuführen,
daß Werbung in Fernsehen und Hörfunk das laufende Programm
unterbricht und deshalb als aufgezwungen erlebt wird.
Im Gegensatz dazu ist die Anzeigenwerbung im Einklang mit individuellen
Nutzungspräferenzen steuerbar und hat keinen Einfluß auf den
redaktionellen Text, d.h. sie wird in der Regel nicht als störend
empfunden. Die Ablehnung von Fernseh- und Hörfunkspots schlägt
sich sogar in einer aktiven Vermeidung seitens der Nutzer nieder. Gemeinsam
mit der hohen Glaubwürdigkeit des Mediums, die auf das Werbeangebot
überstrahlt, der Nutzungsintensität und der Leser-Blatt-Bindung
der Tageszeitung bietet sich hier eine gute Chance für den Anzeigenverkauf.
Die Aufgaben des Anzeigenleiters
Unter dem Dach der Medienservice Gesellschaft mbH wurde das Verbreitungsgebiet
der Zeitungsgruppe WAZ in sieben regionale Medienverkaufsleitungen aufgeteilt.
Jeder Medienverkaufsleitung ist eine bestimmte Anzahl von lokalen Anzeigenbüros
untergeordnet. Die Medienverkaufsleiter (MVL) koordinieren den Anzeigenaußendienst
in diesem begrenzten Gebiet und tragen die Verantwortung für die
Abwicklung von Anzeigenaufträgen. Der Zentrale Medienverkauf regional
trägt in der Person des Anzeigenleiters die Gesamtverantwortung für
das lokale Anzeigengeschäft der Zeitungsgruppe WAZ.
Der Anzeigenleiter gibt die kaufmännischen Ziele und strategischen
Richtlinien für den Anzeigenverkauf vor und bestimmt im Zusammenwirken
mit der Geschäftsführung und der Gesamt Medien Verkaufsleitung
die Preispolitik. Er optimiert Verkaufsstrategien und Arbeitsabläufe
und ist verantwortlich für die durch das regionale Anzeigengeschäft
erzielten Umsätze. Er hat dafür zu sorgen, daß die Abwicklung
der Aufträge so tadellos erfolgt, daß der Ruf des Verlages
bei Geschäftspartnern einwandfrei ist. Der Anzeigenleiter übernimmt
häufig ebenfalls die Betreuung der Key-Accounts und ist Ideenfinder
für Sonderveröffentlichungen.
Stellvertretend für den Verlag trägt der Anzeigenleiter sowohl
die zivil- und strafrechtliche als auch die wettbewerbsrechtliche Verantwortung
für das Anzeigengeschäft . Er hat letztlich zu entscheiden,
welche Anzeigen veröffentlicht werden. Von dieser Verantwortung ist
er auch dann nicht entbunden, wenn er die Auftragsabwicklung delegiert
hat (beispielsweise an einen MVL). Laut den Landespressegesetzen werden
an den Anzeigenleiter die gleichen Anforderungen wie an den Chefredakteur
gestellt (Volljährigkeit, dauerhafter Aufenthalt im Geltungsbereich
des Grundgesetzes, keine Vorstrafen etc.).
Der Anzeigenverkauf
Für das Anzeigengeschäft der Zeitungsverlage ist ein Anzeigenaußendienst,
der den persönlichen Kontakt zu den Kunden pflegt und diese bei ihren
Werbemaßnahmen berät, unerläßlich. Diese Funktion
übernehmen zum einen die Medienberater in den lokalen Anzeigenbüros
und zum anderen die freien Verlagsvertretungen, die sich um Kunden außerhalb
des Verbreitungsgebiets sowie die Werbungsmittler kümmern. Im Zusammenhang
mit dem lokalen Anzeigengeschäft soll im Folgenden genauer auf die
Funktionen des Medienberaters eingegangen werden.
Die Medienberater repräsentieren den Verlag bei den lokalen Geschäftskunden.
Sie beraten ihre Kunden über alle Aspekte, die bei der Anzeigenschaltung
eine Rolle spielen und erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden
Anzeigenkampagnen nach wirtschaftlichen sowie werblichen Gesichtspunkten.
Medienberater sollten über die kaufmännische Abwicklung von
Anzeigenaufträgen genau informiert sein und auch gestalterische Fähigkeiten
besitzen. Da die lokalen Einzelhändler ihre Anzeigen ja in der Regel
nicht von einer Werbeagentur gestalten lassen, muß der Medienberater
seinen Kunden auch im Bereich Kreation und Konzeption unter die Arme greifen
können. Ziel ist es, einen unverwechselbaren Werbeauftritt zu erarbeiten,
der sich beim Leser einprägt und sein Interesse an dem jeweiligen
Geschäft wecken kann.
Den Medienberatern sollte immer in erster Linie das Wohl des Kunden am
Herzen liegen. Das heißt, daß sie nicht von vornherein darauf
aus sein sollen, möglichst große, farbige (sprich teure) Anzeigen
zu verkaufen, sondern dem Kunden die Insertionsformen empfehlen, die diesem
den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Diese
fachliche Beratung wird von der Kundschaft anerkannt und trägt mit
zu deren Zufriedenheit bei. Die persönliche Bindung zum Medienberater
wird dadurch verbessert und damit die kontinuierliche Geschäftsbeziehung
zwischen Kunden und Verlag.
Aufgrund ihres engen Kontakts zum Kunden und der damit verbundenen Verantwortung
werden von Seiten der Verlage hohe Anforderungen hinsichtlich Persönlichkeit
und Fachkompetenz an die Medienberater gestellt. Der Erfolg des Beraters
hängt in besonderem Maße von seinen rhetorischen und verkäuferischen
Fähigkeiten ab, die eine regelmäßige intensive Schulung
(insbesondere der Gesprächsführung) verlangen. In der Vergangenheit
gab es einen Typ von Anzeigenberatern, der, aufgrund seines besonders
persönlichen Verhältnisses zum Kunden, "Sympathieanzeigen"
für sich gewinnen konnte. Nach meiner Einschätzung wird dies
zukünftig nicht mehr in diesem Maße möglich sein, da auch
die Einzelhändler mittlerweile ihre Kenntnisse im Bereich der Werbung
verbessert haben und sich nur noch aufgrund evidenter Daten und Fakten
zur Insertion entschließen werden. Allerdings sind sich die Gelehrten
in diesem Punkt uneinig, welcher Typ von Berater in der Zukunft die größeren
Erfolge beim Kunden hat. Fakt ist, daß der Medienberater über
soziale Kompetenz und gutes Fachwissen verfügen muß.
Der Medienberater sollte auch mit den gängigen Markt-Media-Studien
(MA, AWA) umgehen und diese für den Verkauf einsetzen können.
Er sollte auch sekundärstatistisches Material (IVW-Auflagenliste,
IVW-Verbreitunsganaylse, ZMG-Material) kennen und anzuwenden wissen.
Die intensive Pflege der Geschäftsbeziehungen zum Einzelhandel ist
für den Anzeigenverkauf besonders wichtig. Bei der Planung seines
Arbeitstages muß der Berater berücksichtigen, daß der
Einzelhändler seinerseits auch Kunden zu betreuen hat, die er nicht
vernachlässigen darf und deshalb für Verkaufsgespräche
mit dem Anzeigenverkäufer nur begrenzt Zeit hat. Am ehesten trifft
man die Einzelhändler vor Beginn der eigentlichen Geschäftszeit
und im Verlauf des Vormittags an. Den Nachmittag kann der Berater dann
beispielsweise für administrative Tätigkeiten nutzen.
Der Medienberater muß sich darüber im Klaren sein, daß
er, sobald er einen Auftrag entgegengenommen hat, komplett für dessen
reibungslose Abwicklung verantwortlich ist. Auch für Fehler, die
er nicht persönlich verschuldet hat, muß er dem Kunden Rede
und Antwort stehen. Stellt ein Berater beim täglichen Durchsehen
der Zeitungen fest, daß sich in eine von ihm bearbeitete Anzeige
Fehler eingeschlichen haben, sollte er deshalb sofort reagieren und den
Kunden von sich aus auf diesen Fehler aufmerksam machen.
Das macht in jedem Fall einen besseren Eindruck, als wenn die Reklamation
vom Kunden ausgeht. Man kann im Übrigen davon ausgehen, daß
die Inserenten ihre Anzeigen auf Richtigkeit überprüfen. Das
heißt, daß man durch eine Taktik des Abwartens in der Regel
nichts erreicht. Eine Information des Kunden ist insbesondere dann absolut
notwendig, wenn es um falsch ausgezeichnete Preise geht. Denn in diesem
Fall steht auch die Glaubwürdigkeit des Inserenten gegenüber
seinen Kunden auf dem Spiel.
Die Arbeitsleistung des Medienberaters wird erfolgsabhängig vergütet.
Um zu gewährleisten, daß der Berater auch in Zeiten geringer
Umsätze nicht "am Hungertuch nagen" muß, erhält
er ein Fixum. Der Rest des Gehalts wird in Provisionen ausbezahlt. Durch
diese Regelung sollen die Motivation und der Arbeitseinsatz verbessert
werden sowie außerordentliche Leistungen honoriert werden.
Sonderseiten als Möglichkeit zur Neukundengewinnung
Um den Inserenten ein produktbezogenes Zeitungsumfeld anzubieten und somit
dem Inserat zusätzliche Wirkung zu verschaffen, bringen die Verlage
in regelmäßigen Abständen Sonderveröffentlichungen
heraus, die sich mit einem speziellen Thema befassen (z.B. "Planen,
Bauen, Wohnen" oder "Ausbildung").
Teilweise werden diese Kollektive in Zusammenarbeit mit den Stadtredaktionen
erstellt, zu den meisten Themen liegen den Anzeigenabteilungen jedoch
bereits sogenannte Zentraltexte vor. Der Anzeigenberater kann aus einer
Auswahl von Texten, die zuvor in der Beilagenredaktion erstellt wurden,
passende Texte auswählen, um die Sonderseite attraktiv zu gestalten.
Zu diesem Zweck liegen zu jedem Thema Textausschnitte in den gängigen
Größen vor.
Viele Firmen, für die eine Zeitungsanzeige unter normalen Bedingungen
bislang nicht in Frage kam, sind dazu bereit, eine Anzeige auf einer dieser
Sonderseiten zu schalten, da sie sich davon eine größere Aufmerksamkeit
der Leserschaft erhoffen. Der Medienberater sollte versuchen für
Sonderseitenthemen gezielt Firmen anzusprechen, die bislang nicht zu seinem
festen Kundenstamm gehören. Nach dem Erscheinen der Seite ist eine
gezielte Nachbearbeitung nötig. Der Medienberater muß bei den
Kunden nachfragen, ob sie mit ihrer Insertion zufrieden waren und ob die
Resonanz auf die Anzeige zufriedenstellend war. Daraufhin sollte er versuchen,
einen weiteren Termin zu vereinbaren, an dem man sich über weitere
Aufträge unterhält.
In der Praxis sieht es leider häufig so aus, daß bestimmte
Firmen auf jeder Sonderseite zu einem Thema zu finden sind und wiederum
andere nie von einer Schaltung überzeugt werden können. In diesem
Fall darf der Berater nicht den Mut verlieren, sondern sollte vielmehr
einen gewissen "sportlichen Ehrgeiz" entwickeln, auch diesen
Kunden noch für sich zu gewinnen.
Für Themen, die sich besonders schwierig verkaufen lassen (im internen
Sprachgebrauch: Quälthemen), hat man den Sonderseitenwettbewerb eingeführt.
Alle Anzeigenbüros werden auf verschiedene Gruppen aufgeteilt.
Die Teams, die zum Ende des Wettbewerbs die meisten Umsätze mit "Quälthemen"
erzielt haben, dürfen an einer Reise teilnehmen. Durch diese Maßnahme
wird der Verkauf gefördert und die Einsatzbereitschaft der Berater
belohnt. Außerdem kann der Teamgeist verbessert werden.
Die Sonderseiten müssen rechtzeitig mit eventuellen Zusatzfarben
und Plazierungswünschen im Zentralen Medienverkauf regional / Sonderseitenbearbeitung
gemeldet werden. Dort werden die Sonderseiten EDV-mäßig erfaßt
und daraufhin an die Spiegelleitstelle weitergeleitet. Gegebenenfalls
müssen die Sonderpreise nach Absprache mit dem MVL ebenfalls beim
ZMV regional angemeldet werden, wo sie dann ins EDV-System eingepflegt
werden. Allerdings werden Sonderseitenthemen auch zum Tarifpreis verkauft.
Für jede Rubriknummer kann ein Sonderpreis vergeben werden. Außerdem
gibt es sogenannte Standardrubriknummern, bei denen bei der Rechnungsschreibung
automatisch ein gewisser Rabattsatz berechnet wird.
Die Erstellung der Anzeigenpreisliste
Auch die jährlichen Fertigstellung der Anzeigenpreisliste fällt
in den Aufgabenbereich des Zentralen Medienverkaufs regional. Obwohl keine
gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer Anzeigenpreisliste besteht,
ist es doch branchenüblich, Anzeigenberechnungen aufgrund fester
Tarifunterlagen durchzuführen. Um bei Planungen von Werbeagenturen
berücksichtigt werden zu können, ist es heutzutage sowieso unumgänglich,
die Agenturen mit umfassenden Mediaunterlagen zu versorgen. Nur auf diese
Weise können Werbeetats wirtschaftlich verplant werden, Preis- und
Leistungsvergleiche sind möglich.
Aber auch der lokale Einzelhändler ist daran interessiert, für
seine Anzeigenaufträge die gleichen Konditionen zu erhalten wie seine
Mitbewerber. Um den guten Ruf eines Verlages bei seinen Anzeigenkunden
nicht aufs Spiel zu setzen, sollten die Anzeigenabteilungen unbedingt
um "Preislistentreue" bemüht sein.
Zur Erleichterung der Geschäftsabwicklung hat der Zentralverbad
der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ein Rahmenschema zu Gestaltung von
Anzeigentarifen entwickelt, an das sich auch die Zeitungsgruppe WAZ hält.
Die notwendigen Angaben in der Anzeigenpreisliste sind im einzelnen:
¨ Titel der Zeitung
¨ Name und Anschrift des Verlages
¨ laufende Nummer der Preisliste und Gültigkeitszeitraum
¨ Bankverbindungen
¨ Erscheinungsweise
¨ Anzeigenschlußtermine
¨ Vollständige Angabe aller Preise
¨ Nachlaßstaffeln
¨ Beilagenpreise
¨ Satzspiegelformat, Grundschrift
¨ AGB
Die Anzeigenpreisliste ist für den Verlag verbindlich. Innerhalb
der Gültigkeit einer Anzeigenpreisliste kann der Verlag nicht willkürlich
von den darin enthaltenen Feststellungen abweichen, ohne sich eines Wettbewerbsverstoßes
schuldig zu machen.
Die Anzeigenleitung erhält zunächst Vorschläge von den
Medienverkaufsleitern über die Preisgestaltung in deren Zuständigkeitsbereich.
Diese werden dann überprüft, gegebenenfalls abgeändert
und daraufhin festgelegt. Üblich sind jährliche Preiserhöhungen,
die der Kostenentwicklung Rechnung tragen, aber auch die spezifischen
Marktsituationen in den einzelnen Verkaufsgebieten berücksichtigen.
Hierbei ist eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl notwendig,
insbesondere in Gebieten mit starkem Wettbewerb.
Nachdem die Preise geprüft und von der Geschäftsführung
abgesegnet wurden, werden sie in Excel-Tabellen hinterlegt und per Diskette
an den WAZ-Druck weitergegeben. Änderungen im fortlaufenden Text
sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden handschriftlich
in die Preisliste eingetragen. Der WAZ-Druck erstellt zunächst Korrekturabzüge,
die noch einmal genau geprüft werden. Sind alle Preise und Formulierungen
richtig übernommen worden, wird die Druckfreigabe erteilt. Die wichtigsten
Kunden erhalten automatisch ein Exemplar der neuen Preisliste zugeschickt.
Auch Konto- und Agenturkunden werden berücksichtigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Grundsätzlich haben wir in Deutschland die Vertragsfreiheit. Das
heißt, daß jeder die Rechtsgeschäfte abschließen
kann, die ihm den größtmöglichen Vorteil bringen. Zur
Erleichterung des Geschäftsverkehrs haben jedoch ganze Branchen auf
der Grundlage des AGB-Gesetzes Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert,
die Bestandteil eines jeden Vertrages sein sollen. Auf diese Weise wird
vermieden, daß bestimmte Sachverhalte immer wieder neu formuliert
werden müssen.
Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlicher Vertragsbestandteil
werden, ist es allerdings notwendig, dies dem Vertragspartner ausdrücklich
mitzuteilen (besondere Schwierigkeit bei telefonischer Annahme). Er muß
auch die Möglichkeit haben, die AGB ausführlich lesen zu können.
Deshalb sind die AGB ein wesentlicher Bestandteil der Anzeigenpreisliste.
Wichtige Regelungen der AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen sind:
¨ Festlegung der Fristen zur Erfüllung eines Anzeigenabschlusses
¨ Definition "Textteilanzeige" und besondere Kennzeichnungspflicht
¨ Gründe zur Ablehnung von Anzeigen
¨ Rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen durch Auftraggeber
¨ Haftung des Verlages bei fehlerhafter Leistung und Rechte des Auftraggebers
¨ Zahlungsfristen und Rechte bei Zahlungsverzug
¨ Kennzifferanzeigen und Chiffregeheimnis
¨ Erfüllungsort und Gerichtsstand
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